Bundesregierung: Hartz IV Sanktionen gegen Schwangere rechtmäßig. Jobcenter können mit Rückendeckung der Bundesregierung schon Ungeborene sanktionieren.
Nach den Skandalen um die Hartz IV Leistungskürzungen auf Null Euro gegen zum Teil hochschwangere Frauen aus dem ganzen Bundesgebiet, hat der Linken-Chef Klaus Ernst eine offizielle Anfrage an die Bundesregierung gestellt. So fragte Ernst: „Wie begründet die Bundesregierung die Zuweisung von Ein-Euro-Jobs an Schwangere und deren Sanktionierung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Zweckbestimmung von Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) nach § 16d SGB II in Verbindung mit Abs. 1 SGB II, wonach die Zuweisung von Eingliederungsmaßnahmen, wie 1-Euro-Jobs, nicht nur an den Zweck der „Eingliederung in Arbeit“ gebunden ist, sondern auch „die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation“ zu berücksichtigen ist und welchen Sinn macht es …
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